Auch in 2022 bleibt der Farbtrend gold. Viele Einrichtungsideen lassen sich mit diesem Farbton verbinden, ob dunkle bis schwarze Töne oder ein elegenates weiß bis natur, alle Farbnuancen vertragen sich mit der Farbe gold. Im greenwebshop können Sie alles goldfarbenden Tapeten über die Suche einfach anzeigen lassen. Um aber die volle Wirkung der Farbe zu erleben, empfehlen wir ein Muster zu bestellen. Das können Sie ganz einfach online in unserem Online Shop. Dort finden Sie eine große Auswahl an hochwertigen und edlen Naturtapeten, die diesem Farbtrend gerecht werden. Wunderschöne Kreationen mit natürlichen Materialien und der Farbe gold gemischt. Entdecken Sie hier eine exklusive Auswahl an goldenen Korktapeten, Bambustapeten, Sisaltapeten, Mica Tapeten und goldenen Tapeten mit echten Blättern, die sie in unserem Online Shop bestellen können. Unsere Tapeten liefern wir in der Regel als Rollenware. Die Rollenmaße betragen 0,9 m breit x 5,5 m lang.
Nutzen Sie gerne unseren Musterservice. Von fast allen angebotenen Tapeten in unserem Onlineshop können Sie ein Muster bestellen. Je nach Tapete kostet ein Muster zwischen 5,- und 6,- EUR zzgl. Versandkosten. Wir empfehlen immer vorab die Bestellung eines Musters bevor Sie die Tapetenrolle bzw. Tapetenrollen bestellen, da das Design und die Haptik am Besten durch ein Muster zu beurteilen ist. Zudem können Sie Zuhause direkt an der Wand eine Bemusterung ausprobieren und die entsprechenden Lichtverhältnisse berücksichtigen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail.
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Wir weisen daraufhin, dass es unter Umständen zu Sonderanfertigungen kommen kann. Besonders bei unseren Manufakturtapeten handelt es sich immer um eine Sonderanfertigungen.
Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle. Es sei dem Händler nicht zuzumuten, dass er die Sonderanfertigung nur zu einem stark reduzierten Preis oder gar nicht wiederverkaufen könne. Das Urteil erging zwar noch zum alten Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie, aber ist ebenso zu übertragen auf das neue Recht, da sich an dieser Klausel nichts geändert hat.
Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt.
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