Es hängt von mehreren Parametern ab, wie viele Tapetenrollen bzw. Meter Sie bestellen müssen, um ihr Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Küche oder Badezimmer zu tapezieren. Zunächst ist es wichtig den Raumumfang zu bestimmen. Diesen ermitteln Sie, indem alle vier oder mehr Wände eines Raumes zusammen addiert werden. Dieses Ergebnis teilen Sie anschließend durch die Breite der Tapetenrolle. Unsere Tapeten werden in der Regel in 2 unterschiedlichen Breiten angeboten 0,5 m oder 0,9 m. Schauen Sie bitte bei der jeweiligen Produktbeschreibung genau nach, wie die genaue Rollenbreite bzw. die Breite der Tapeten ist. Wenn Sie nun die Summe des Raumumfangs durch die Breite der Tapete teilen, erhalten Sie die Anzahl der benötigten Tapetenbahnen. Nun müssen Sie noch die Raumhöhe ermitteln. Je nachdem ob Sie eine Rollenware oder eine Meterware ausgewählt haben, müssen nun ggf. die Tapetenlänge durch die Raumhöhe geteilt werden, so erhalten Sie die erforderliche Anzahl an Tapetenrollen, die Sie bestellen müssen. Bei der Meterware einfach die Gesamtmeterzahl bei der Bestellung anklicken.
TIPP: nicht zu knapp bestellen, da ggf. immer etwas Überstand benötigt wird, falls die Wände nicht ganz gleichmässig sind. Zudem können Rollenmaße bis zu 5% variieren.
Wenn es um Tapete & Tapezieren geht, dann erfährst du bei uns alles, was du hierzu wissen musst. Dazu haben wir umfängliche Informationen auf unseren Beratungsseiten für dich gesammelt und anschaulich dargestellt.
Wir erklären wie Tapezieren funktioniert und zeigen wie einfach du erfolgreich Tapete an die Wand bekommst. Wir zeigen welche Hilfsmittel und Werkzeuge du brauchst, wie man die Wand zum Tapezieren vorbereitet, welchen Kleister du verwenden solltest und vieles mehr. Unsere Beiträge zu allen Themen rund um Tapete und Tapezieren findest du unter Tapetenberatung.
Tapezieren kann Jeder! Wir stehen dir mit unserem geballten Tapetenwissen zur Seite und wenn du mal eine ganz spezielle Frage hast, dann beantworten wir die gerne persönlich. Unser Beratungsteam steht dir entweder per Whats-App-Chat, via Servicehotline oder per E-Mail zur Verfügung. Übrigens findest du auf unserem Blog und auf der Inspirations-Seite des Shops jede Menge weitere Themen und Informationen zu Tapete. Neben Dekorideen, Stil-Highlights und DIYs gibt es ausführliche Berichte zu besonderen Tapetenneuheiten, wie selbstklebenden Tapeten oder magnetischer Tapete. Unsere Redaktion schreibt im Blog aber auch über besondere Herausforderungen beim Tapezieren und erklärt wie man die häufigsten Tapezierfehler vermeidet und welche Tricks die Profis nutzen um perfekte Tapezierergebnisse zu bekommen. Egal ob du Tapezieranfänger, geübter Heimwerker oder Profi bist, wir unterstützen dich gerne beim Tapetenkauf und darüber hinaus. Wir erklären Fachbegriffe, geben dir Auskunft über Eigenschaften & Zertifizierung der Produkte, informieren dich über Verarbeitungsweisen und geben Tipps von Kombinationsprodukten bis zu Tapetenwirkung im Raum. Noch Fragen offen? Dann melde dich einfach bei service@tapetenshop.de.
Nutzen Sie gerne unseren Musterservice. Von fast allen angebotenen Tapeten in unserem Onlineshop können Sie ein Muster bestellen. Je nach Tapete kostet ein Muster zwischen 5,- und 6,- EUR zzgl. Versandkosten. Wir empfehlen immer vorab die Bestellung eines Musters bevor Sie die Tapetenrolle bzw. Tapetenrollen bestellen, da das Design und die Haptik am Besten durch ein Muster zu beurteilen ist. Zudem können Sie Zuhause direkt an der Wand eine Bemusterung ausprobieren und die entsprechenden Lichtverhältnisse berücksichtigen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail.
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Wir weisen daraufhin, dass es unter Umständen zu Sonderanfertigungen kommen kann. Besonders bei unseren Manufakturtapeten handelt es sich immer um eine Sonderanfertigungen.
Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle. Es sei dem Händler nicht zuzumuten, dass er die Sonderanfertigung nur zu einem stark reduzierten Preis oder gar nicht wiederverkaufen könne. Das Urteil erging zwar noch zum alten Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie, aber ist ebenso zu übertragen auf das neue Recht, da sich an dieser Klausel nichts geändert hat.
Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt.
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