Bevor sie eine Bestellung über mehrere Rollen abgeben, sollten Sie zunächst ein oder mehrere Muster bestellen. Unsere Tapeten sind ein reines Naturprodukt. Auf unseren Webseiten ist es nur annähernd möglich, die Farben und das Design realitätsnah zu zeigen. Ein Muster vorab zu bestellen, hilft Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen. Sie können das Tapetenmuster zu Hause an die Wand halten und so besser einschätzen, ob es Ihren Vorstellungen entspricht. Von jeder Tapete in unserem online Shop ist es möglich ein Muster zu erhalten. Diese werden per Post in der Regel innerhalb von 2-4 Tagen zugesendet.
Ein Muster kostet 4 EUR zzgl. der Versandkosten. Die Musterkosten werden selbstverständlich auf Wunsch später mit der bestellten Ware verrechnet.
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Nutzen Sie gerne unseren Musterservice. Von fast allen angebotenen Tapeten in unserem Onlineshop können Sie ein Muster bestellen. Je nach Tapete kostet ein Muster zwischen 5,- und 6,- EUR zzgl. Versandkosten. Wir empfehlen immer vorab die Bestellung eines Musters bevor Sie die Tapetenrolle bzw. Tapetenrollen bestellen, da das Design und die Haptik am Besten durch ein Muster zu beurteilen ist. Zudem können Sie Zuhause direkt an der Wand eine Bemusterung ausprobieren und die entsprechenden Lichtverhältnisse berücksichtigen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail.
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Wir weisen daraufhin, dass es unter Umständen zu Sonderanfertigungen kommen kann. Besonders bei unseren Manufakturtapeten handelt es sich immer um eine Sonderanfertigungen.
Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle. Es sei dem Händler nicht zuzumuten, dass er die Sonderanfertigung nur zu einem stark reduzierten Preis oder gar nicht wiederverkaufen könne. Das Urteil erging zwar noch zum alten Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie, aber ist ebenso zu übertragen auf das neue Recht, da sich an dieser Klausel nichts geändert hat.
Durch die Novellierung des Widerrufsrechts hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten geändert. Unabhängig von einer Wertgrenze legt das Gesetz nunmehr fest, dass die Kosten der Rücksendung der Käufer trägt.
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